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- Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 7:00 bis 17:00 Uhr & nach telefonischer Terminabsprache
Die Reparatur von Bordsteinschäden durch Das Felgenteam Nordhessen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch Übergabe seiner Fahrzeugräder an Das Felgenteam Nordhessen zum Zweck der Auftragserfüllung anerkennt. Diese Leistungsbedingungen sind ebenso auf zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen Das Felgenteam Nordhessen und dem Kunden anwendbar, die mit der Auftragserfüllung in Zusammenhang stehen. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Das Felgenteam N diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise von Das Felgenteam Nordhessen zum Leistungszeitpunkt. Diese können Sie ihrem Angebot bzw. Händlerauftrag entnehmen und haben die auf dem Angebot ausgewiesene Gültigkeitsdauer. Bei Händleraufträgen und ggf. gewährten Rabatten, haben diese Gültigkeit bis wir Sie schriftlich über eine Änderung der gewährten Rabatte informieren. (Dies kann per E-Mail als auch postalisch erfolgen)
2.2 Soweit die vom Kunden beauftragte Reparatur von einer Kaskoversicherung gedeckt ist und der Versicherer die Begleichung übernimmt, richtet Das Felgenteam Nordhessen die Rechnung unmittelbar an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch die Versicherungsgesellschaft, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber Das Felgenteam Nordhessen zu begleichen. Das Felgenteam Nordhessen steht als Dritter außerhalb der versicherungsrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und seiner Versicherungsgesellschaft, weswegen der Kunde sich mit Fragen bezüglich seines Kaskoversicherungsvertrags an die Versicherungsgesellschaft wenden sollte.
3.1 Bei Entgegennahme der Räder nach erbrachter Leistung nimmt der Kunde umgehend eine Prüfung dieser vor. Die Entgegennahme der Räder durch den Kunden nach einer Reparatur durch Das Felgenteam Nordhessen ohne Beanstandungen gilt als Genehmigung der Leistung als mangelfrei im Hinblick auf sichtbare Mängel und als Anerkennung der Abwesenheit von Schäden. Spätere Reklamationen im Fall sichtbarer Mängel oder Schäden am Rad sind danach ausgeschlossen. Versteckte Sachmängel, hat der Kunde innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entdeckung des Sachmangels gegenüber Das Felgenteam Nordhessen schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag der Anzeige eines Sachmangels gegenüber Das Felgenteam Nordhessen kann der Kunde die Rechte hieraus während des auf diesen Tag folgenden Jahres geltend machen. Jegliche Mängelrüge hat gegenüber dem Kundenservice schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen:
Felgenteam Nordhessen Auf dem Krautgarten 3 34549 Edertal Anraff
3.2 Auf Das Felgenteam Nordhessen -Leistungen anwendbare vertragliche Garantie:
Das Felgenteam Nordhessen gewährt seinen Kunden bei Reparatur eine einjährige Garantie auf seine Arbeit („Garantie“) gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
3.2.1 Beschädigungen der Räder im Sinne von Plan-, Rundlauf-, sowie Unwuchteigenschaften werden von Das Felgenteam Nordhessen nach erfolgter Reparatur nicht anerkannt, da diese durch die angewandten Prozesse nicht beeinträchtigt werden. Das Felgenteam Nordhessen überprüft weder vor noch nach der Bearbeitung der Räder dessen harmonische Eigenschaften. Im Rahmen der Garantie wird Das Felgenteam Nordhessen die Kosten für die Behebung des Mangels maximal bis zur Höhe des Auftragswertes für den fehlerhaften Austausch tragen („Höchstgrenze“). Alle darüberhinausgehenden Kosten, die aus dem erwiesenen Mangel folgen könnten, trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keinerlei Entschädigung, wie z.B. Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Transportkosten, Kostenvoranschlag usw., verlangen.
3.2.2 Beauftragt eine Kunde im Fall mangelhafter Aufbereitung nach einer durch Das Felgenteam Nordhessen durchgeführten Reparatur mit dem Austausch der Felge, zieht Das Felgenteam Nordhessen den für die Reparatur gezahlten Betrag von der Rechnung für den Felgenaustausch ab.
Ein Haltbarkeitsmangel im Sinne dieser Leistungsbedingungen liegt vor, wenn eine Reparatur sich als fehlerhaft erweist und aus diesem Grund die Felge nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden kann.
3.2.3 Der Kunde räumt Das Felgenteam Nordhessen die erforderliche Möglichkeit und Zeit ein, um im Rahmen der Garantie die Reparatur oder den Austausch durchzuführen. Nur in dem Fall, in dem aufgrund des Bestehens eines Sachmangels ein ernsthafter Schaden zu befürchten ist oder wenn Das Felgenteam Nordhessen mit der Beseitigung des Sachmangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, – nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung durch Das Felgenteam Nordhessen – den Sachmangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Das Felgenteam Nordhessen den Ersatz der durch ihn getragenen notwendigen Kosten für Beseitigung des Sachmangels verlangen.
3.2.4 Garantieausschluss Die Garantie ist ausgeschlossen in Fällen von Steinschlag, Einwirkungen von Bremsstaub, Montagefehler, Betrieb der Räder im Winter, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel und allgemein in Fällen von Umständen, die von Das Felgenteam Nordhessen nicht zu vertreten sind. Die Garantie ist darüber hinaus in folgenden Fällen ausgeschlossen:
– im Fall eines fehlerhaften Austauschs: (1) soweit Das Felgenteam Nordhessen ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Produkt geliefert hat, (2) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (3) im Fall von Verschleiß, Korrosion oder Materialermüdung, (4) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie z. B. insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (5) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht von Das Felgenteam Nordhessen zu vertreten ist. Diese Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Erbringung eines erneuten Austauschs der Felge durch Das Felgenteam Nordhessen Diese Garantie endet, wenn der Kunde oder Eigentümer des Fahrzeugs selbst die Räder des Fahrzeugs repariert, verändert, sie austauscht oder bei nachträglicher Intervention eines Dritten.
3.3 Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen sieben Werktagen ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung als Belegschein schriftlich gegenüber Das Felgenteam Nordhessen geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Das Felgenteam Nordhessen auch bei grober Fahrlässigkeit nicht Leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Einsprüche sind ausgeschlossen.
5.1 Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden Daten zur Person des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Angaben zur Fahrzeugversicherung) und Daten zum Auftrag (Bestelldaten, beauftragte Leistung, Lieferanschrift und das Ergebnis der Kundenzufriedenheitsbefragungen) (« Personendaten ») gemäß den rechtlichen Vorschriften der EU- DSGVO verarbeitet und geschützt.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt der Kunde Das Felgenteam Nordhessen als Inhaberin der Datensammlung, dessen Personendaten zwecks Durchführung des Reparatur- oder Austauschauftrages an seinem Fahrzeug zu erheben und zu verarbeiten, die Leistungen von Das Felgenteam Nordhessen per Post, telefonisch, per SMS oder per E-Mail zu bewerben sowie Kundenzufriedenheitsbefragungen selbst oder durch Dritte telefonisch oder per E-Mail durchzuführen. Der Zugang zu den Personendaten des Kunden ist auf die Personen beschränkt, die diesen für die Erfüllung der hier beschriebenen Zwecke benötigen. Der Kunde kann jederzeit von seinen Rechten auf Zugang, Aktualisierung, Korrektur und Löschung der Personendaten Gebrauch machen oder aufgrund legitimer Gründe der Verarbeitung seiner Daten widersprechen. Die Löschung seiner Daten kann der Kunde verlangen, wenn sich kein aktiver Auftrag von ihm in Bearbeitung von Das Felgenteam Nordhessen befindet.
Eine Löschung der Daten muss schriftlich an:
Das Felgenteam Nordhessen Auf dem Krautgarten 3 34549 Edertal Anraff erfolgen.
Die Daten werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Schreibens bei Das Felgenteam Nordhessen aus dessen System entfernt. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte, erfolgt außer bei der Notwendigkeit der Einleitung eines Mahnverfahrens nicht.
6.1 Sicher und gegen Beschädigungen verpackt an Das Felgenteam Nordhessen bzw. das zuständige Transportunternehmen zu übergeben.
6.2 Alle Räder ohne Zubehörteile (Reifen, Ventile, Nabenkappen) an Das Felgenteam Nordhessen zu übergeben. Bei Lackierwunsch der Nabendeckel, sind diese separat verpackt dem Felgenkarton beizufügen. Das Felgenteam Nordhessen ist berechtigt zusätzlichen Mehraufwand durch Nichteinhaltung in Rechnung zu stellen oder die Räder auf Kosten des Kunden zurückzusenden)
6.3 bei Beschädigungen der Räder durch Transport, umgehend nach Erhalt bei Das Felgenteam Nordhessen sowie dem zuständigen Transportunternehmen zu melden. Erkennbare Mängel an der Verpackung sind dem Transportunternehmen sofort bei Entgegennahme der Räder zu melden, bzw. die Annahme abzulehnen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
7.1 Das Felgenteam Nordhessen ist berechtigt eine Bearbeitung von deformierten sowie gerissenen oder zu stark beschädigten Rädern abzulehnen und diese auf Kosten der Kunden zurück zu senden .
7.2 Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Leistungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
7.3 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der des Sitzes von Das Felgenteam Nordhessen Edertal Anraff
7.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)